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Jusos Sinsheim

Satzung

Juso AG Sinsheim


Rhein-Neckar Kreis mit unserem Einzugsgebiet

§1 Name, Mitgliedschaft, Tätigkeitsbereich

(1) Es wird der Name "Arbeitsgemeinschaft der Jungsozialisten im Umkreis Sinsheim" geführt. Als verkürzte Form ist die Bezeichnung "Juso AG Sinsheim" gültig.

(2) Mitglied ist:
a) jedes Parteimitglied der SPD Ortsverein Sinsheim unter 35 Jahren,
b) die-/derjenige, die/der die Mitgliedschaft zur Juso AG Sinsheim
erklärt hat.

(3) Tätigkeitsbereich der Juso AG Sinsheim ist das Gebiet der SPD-Ortsvereine Helmstadt-Bargen, Epfenbach, Eschelbronn, Meckesheim – Mönchzell, Mauer, Neidenstein, Reichartshausen, Angelbachtal, Waibstadt, Spechbach, Zuzenhausen, Sinsheim, Sinsheim – Hoffenheim, Sinsheim – Dühren, Sinsheim – Rohrbach, Sinsheim – Steinsfurt, Sinsheim – Eschelbach, Sinsheim – Reihen, Neckarbischofsheim.

§2 Aufgaben

Die Juso AG Sinsheim hat die Aufgabe, sich aktiv an der politischen Willensbildung innerhalb der SPD Ortsvereine im Umkreis Sinsheim zu beteiligen. Hierbei werden vor allem die Interessen Jugendlicher auf kommunaler Ebene vertreten.

Bestandteil der Aufgaben ist die Zusammenarbeit mit der SPD-Kommunalfraktionen und den SPD Ortsvereinen im Umkreis Sinsheim, sowie mit dem Juso Kreisverband Rhein-Neckar und den anderen Juso-Arbeitsgemeinschaften der Ortsvereine im Kreisverband Rhein-Neckar.

Darüber hinaus ist auch die Zusammenarbeit mit Juso AG'en außerhalb des Kreisverbandes der Jusos Rhein-Neckar angestrebt.

§3 Organe

(1) Organe der Juso AG Sinsheim sind:
a) die Mitgliederversammlung (MV)
b) die Vorstandssitzung.

(2) Die Mitgliederversammlungen sowie die Sitzungen des Vorstandes sind öffentlich, soweit die stimmberechtigten Anwesenden dies nicht anders beschließen.

§4 Aufgaben der Mitgliederversammlung

(1) Die MV ist das höchste Organ der Juso AG Sinsheim.
Zu ihren Aufgaben gehören:
a) die Festlegung der Grundsätze für die politische Arbeit,
b) die Festlegung der Organisationsstruktur,
c) die Entgegennahme der Rechenschaftsberichte des Vorstandes
d) die Entlastung des Vorstandes,
e) die Durchführung von Wahlen des Vorstandes.

(2) Die MV ist mindestens einmal jährlich durch den Vorstand einzuberufen. Darüber hinaus ist sie einzuberufen, wenn der Vorstand dies mit einfacher Mehrheit beschließt oder 30% der Mitglieder dies beantragen.

(3) Die Ladungsfrist für ordentliche Mitgliederversammlungen beträgt 14 Tage. Für eine außerordentliche MV gilt eine verkürzte Frist von 7 Tagen.

(4) Für die Durchführung von Wahlen gilt §11 (1) des Organisationsstatutes, sowie die Wahlordnung der SPD.

(5) Es gilt die einfache Quotierung nach SPD-Partei-Statut, wenn vorhanden.

§5 Zusammensetzung und Aufgaben des Vorstandes

(1) Der Vorstand besteht aus:
1. Vorstand (Sprecher/in)
2. Vorstand
3. Vorstand
4. Vorstand
5. Einer von der Mitgliederversammlung festzulegenden Anzahl an Beisitzern

(2) Der geschäftsführende Vorstand muss aus Parteimitgliedern bestehen.

(3) Der Vorstand hat folgende Aufgaben:
1. Die Führung der inhaltlichen und organisatorischen Geschäfte
der Juso AG Sinsheim.
2. Die Vertretung der Juso AG Sinsheim nach Außen und Innen.
3. Die Vorbereitung und Einberufung der Mitgliederversammlungen.

(4) Die/der Vorstands Sprecher leitet die Mitgliederversammlung und die Vorstandssitzungen und bereitet diese entsprechend vor. Sie/er ist Sprecher/in der Juso AG Sinsheim und vertritt diese nach Außen sowie in den Gremien der SPD-Ortsvereine im Umkreis Sinsheim. Im Verhinderungsfalle übernimmt die/der stellvertretende Sprecher diese Aufgaben.

(5) Die/der Kassierer/in hat die Aufgabe der Kontenführung mit der/dem Ortsvereinskassierer/in.

(6) Die/der Öffentlichkeitsbeauftragte hat die Aufgabe, den Kontakt zur Presse zu pflegen, Presserklärungen und -mitteilungen herauszugeben sowie die Internet-Seiten zu führen.

(7) Die Amtszeit des Vorstandes beträgt ein Jahr.

(8) Der Vorstand gibt Tagungsdatum und -ort auf seinen Internet-Seiten bekannt. Die Nichtöffentlichkeit einer Sitzung ist dort zu vermerken.

§6 Beschlussfassung

Beschlüsse der Mitgliederversammlung und des Vorstandes werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Die Beschlüsse der MV sind für den Vorstand bzw. den Sprecherrat bindend.

§7 Satzungsänderungen

Satzungsänderungen bedürfen der Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder einer ordentlichen Mitgliederversammlung. Anträge auf Satzungsänderungen müssen mit der Einladung der Mitgliederversammlung bekannt gegeben werden.

§8 Auflösung

Die Auflösung der Juso AG Sinsheim kann nur auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Einer Auflösung müssen ¾ der stimmberechtigten Anwesenden zustimmen.

§9 Schlussbestimmungen

Diese Satzung tritt unmittelbar nach ihrer Beschlussfassung in Kraft. Die vorherige tritt zum gleichen Zeitpunkt außer Kraft. Die Satzungen übergeordneter Juso-Gremien, sowie das Organisationsstatut der SPD werden durch diese Satzung nicht berührt.

 
 

 

Info

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